Haushaltsanträge 2018 der Euskirchener Stadtratsfraktion

Die Grünen-Stadtratsfraktion Euskirchen stellt drei Anträge in den anstehenden Haushaltsberatungen 2018. Thematisch geht es um:

Die Grünen-Stadtratsfraktion Euskirchen stellt drei Anträge in den anstehenden Haushaltsberatungen 2018. Thematisch geht es um:

 

  1. Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Verdienstausfallregelungen und Kinderbetreuungskosten

Wir beantragen, von einer gesetzlichen Regelung Gebrauch zu machen, um den Regelstundensatz für Verdienstausfall von 15,00 € wieder einzuführen sowie die Höchsterstattungsgrenze pro Stunde Kinderbetreuung von derzeit 7,50 € auf ebenfalls 15,00 € zu erhöhen.

Begründung:

Die Zahlung des Regelstundensatzes betrifft gemäß § 9 Abs. 3d der Hauptsatzung der Stadt Euskirchen auch „Personen, die einen Haushalt mit mindestens 2 Personen, von denen mindestens ein Kind unter 14 Jahren oder eine anerkannt pflegebedürftige Person nach SGB XI ist, oder einen Haushalt mit mindestens 3 Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind“. Um diesem Personenkreis die Vereinbarkeit von familiärer und ehrenamtlicher Tätigkeit zu erleichtern, erscheint die Aufhebung der jetzigen Schlechterstellung angemessen.

Kinderbetreuungskosten werden nur außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit aufgrund der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt auf Antrag in Höhe der nachgewiesenen Kosten erstattet (Hauptsatzung der Stadt Euskirchen, § 9 Abs. 3e). Die aktuell festgelegte Obergrenze von 7,50 € erscheint nicht bedarfsgerecht, da sie unter dem gültigen Mindestlohn liegt und zudem in Euskirchen der Stundenlohn für die Kinderbetreuung durchschnittlich zwischen 10 und 50 € beträgt.

 

2. Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen im städtischen Verkehrsdienst

Im Stellenplan zum Haushalt 2018 für die Kreisstadt Euskirchen sind zwei zusätzliche Stellen für die Verkehrsaufsicht / Ordnungsamt dauerhaft einzurichten.

Begründung:

Parkplätze, die für schwerbehinderte Menschen reserviert sind, werden leider regelmäßig durch unberechtigte Fahrzeugführer*innen besetzt. Durch fehlendes Kontrollpersonal bleibt dies meist ohne Konsequenzen, insbesondere abends und am Wochenende. In der Folge können tatsächlich berechtigte Fahrzeugführer*innen entweder keine oder nur weiter entfernt liegende Plätze in Anspruch nehmen. Beispielhaft seien hier die Behindertenparkplätze im Bereich des Rüdesheimer Platzes und der Veybachstraße genannt, die oft unbefugt genutzt werden.

Die Einführung der Gebührenpflicht auf dem Parkplatz City Süd führte zu einem Ausweichen der Parkplatz-Suchenden in die nähere Umgebung. In der Folge hat der Rat der Stadt Euskirchen das Bewohnerparken bzw. die Gebührenpflicht auch in weiteren Bereichen der Innenstadt eingeführt, um den Parkverkehr zu steuern und besser zu ordnen. Diese Ordnung bedarf einer kontinuierlichen Überprüfung. Die Ausweitung des Bewohnerparkens und der Gebührenpflicht machen nur Sinn, wenn sich die Parkenden auch an die aufgestellten Regeln halten. Es geht nicht um Profit, sondern vielmehr um einen Ausgleich der Interessen der Anwohnerinnen und Anwohnern und Pendelnden.

Zwar sind in der städtischen Verkehrsaufsicht seit der Ausweitung der Bewirtschaftung auch mehr Verkehrsordnungskräfte beschäftigt, allerdings nicht in einem ausreichenden Umfang. Zudem war schon bisher das Personal für die Ahndung von Parkverstößen unzureichend. Regelmäßige Parkverstöße in der Bahnhofstraße waren beispielsweise nur durch bauliche Maßnahmen (Bügel auf der Straße) in den Griff zu bekommen. Und auch nach Umsetzung dieser Maßnahmen wird in der Bahnhofstraße vorsätzlich falsch geparkt, auch in Hausein- und Feuerwehrzufahrten.

In vielen Bereichen außerhalb der Innenstadt kommt es täglich zu Parkverstößen, die von der Stadt nur geahndet werden, wenn es zu Privatanzeigen kommt. Oft handelt es sich um gefährliche Situationen, so z. B. im Kurvenbereich der Trierer Straße oder rund um den Bahnhof in Großbüllesheim. Durch einen erhöhten Personaleinsatz im Verkehrsdienst sollen diese Gefahrenpunkte entschärft werden.

 

3. Einrichtung einer neuen Vollzeitstelle Schulsozialarbeit an Grundschulen

Es wird eine neue Vollzeitstelle Schulsozialarbeit an Grundschulen geschaffen. Diese Stelle soll zur Hälfte der Grundschule Euskirchen - Stotzheim zugeteilt werden. Eine weitere, bei der Neuverteilung nicht berücksichtigte Euskirchener Grundschule soll durch die restlichen Stunden versorgt werden.

Begründung:

Die Stadt Euskirchen hat im Jahr 2016 die Schulsozialarbeiter*innenstellen an Euskirchener Grundschulen an den Kreis übertragen. In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 06.03.2018 wurde mitgeteilt, dass nun eine Neuverteilung, an der sich alle Grundschulen des Kreises haben bewerben können, vorgenommen worden sei.

Die Hermann-Josef-Grundschule hat zusammen mit der GGS Westadt als einzige Euskirchener Grundschule eine Stelle zugeteilt bekommen.Die Grundschule Stotzheim konnte trotz erhöhtem Bedarfs nicht mit berücksichtigt werden. Eine Versorgung mit Schulsozialarbeit, wie sie bis zum Sommer des letzten Jahres in Stotzheim vorhanden war, sehen wir als unabdingbar an.