Kommunales Wildtierverbot auf städtischen Flächen

Unser Fraktionsantrag für den Rat am 14.12.2017: Der Rat der Stadt Euskirchen möge beschließen, dass kommunale Flächen künftig nur noch an Zirkusbetriebe überlassen werden, die keine gefährlichen Wildtiere mitführen. Hierunter fallen insbesondere Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörner, Primaten ab Makakengröße und Wölfe. Mit der Beschränkung soll den Gefahren, die mit der Haltung dieser Tierarten in mobilen Einrichtungen einhergehen, Rechnung getragen werden. Bereits geschlossene Verträge oder Zusagen bleiben von dem Beschluss unberührt.

Unser Fraktionsantrag für den Rat am 14.12.2017:

Der Rat der Stadt Euskirchen möge beschließen, dass kommunale Flächen künftig nur noch an Zirkusbetriebe überlassen werden, die keine gefährlichen Wildtiere mitführen. Hierunter fallen insbesondere Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörner, Primaten ab Makakengröße und Wölfe. Mit der Beschränkung soll den Gefahren, die mit der Haltung dieser Tierarten in mobilen Einrichtungen einhergehen, Rechnung getragen werden. Bereits geschlossene Verträge oder Zusagen bleiben von dem Beschluss unberührt.

Begründung:

Ausbrüche von Wildtieren wie Elefanten, Tiger oder Bären aus Zirkusbetrieben sind vielfach dokumentiert. So brachen beispielsweise zwischen 2009 und 2016 insgesamt mindestens 25 Mal Elefanten aus Zirkusbetrieben in Deutschland aus oder liefen unbeaufsichtigt umher. Dabei wurden mindestens vier Menschen zum Teil schwer verletzt. 2015 wurde ein Mann im baden-württembergischen Buchen von einem Elefanten aus einem Zirkus getötet. Bei einigen Vorfällen waren zudem Sachschäden zu verzeichnen. In Europa sind seit 1987 mindestens 194 gefährliche Vorfälle registriert. Dabei wurden 17 Personen von Elefanten im Zirkus getötet und mindestens 59 teilweise schwer verletzt. Auch der Bundesrat verweist in seiner Entschließung 2016 für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus auf die Gefahrensituation: „Ferner sind vermehrte Zwischenfälle mit den genannten Tierarten und Ausbrüche von Zirkustieren augenfällig, die auch die Bevölkerung immer wieder gefährden.“ Einen Grund dafür sieht die Länderkammer darin, dass die „eigentlich notwendige Einrichtung von ausreichend großen, ausbruchsicheren und artgerecht ausgestatteten Gehegen [...] mit der Notwendigkeit zur fortwährenden Mobilität“ kollidiert. Insgesamt kam es zwischen 2009 und 2016 zu mindestens 45 Ausbrüchen von Bären, Elefanten, Flusspferden, Großkatzen, Nashörnern und Primaten aus Zirkusbetrieben in Deutschland. Darüberhinaus kann auch der Tierschutz als Grund für ein Verbot angeführt werden. Wildtiere können in reisenden Betrieben praktisch nicht tiergerecht gehalten werden. Die Haltungsanforderungen für Wildtiere sind anspruchsvoll. Daher hat es auf Bundesebene mehrmals Entschließungen und Initiativen für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben gegeben. Tierschützer und Tierärzte fordern seit Jahren ein Verbot von Wildtieren auf Reisen. Allerdings wurde der bundesgesetzliche Tierschutz bislang nicht angepasst. Zahlreiche Städte (ca. 70) haben Beschlüsse gefasst, wonach öffentliche Einrichtungen und Flächen Zirkusbetrieben mit Wildtieren nicht mehr zur Verfügung gestellt werden sollen. Diesem Ansinnen wird häufig entgegengehalten, ein Verbot sei ein rechtswidriger Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung der Zirkusunternehmen. Solange kein allgemeines Verbot in NRW oder im Bund besteht, sind die Zirkusunternehmen aber nicht gehindert, im Privateigentum stehende Flächen in der Stadt Euskirchen oder in anderen Gemeinden anzumieten, um ihre aus Sicht von Tierschützern vieler Nationen bedenkliche Schaustellung durchzuführen.