Keine Genehmigung für IMR

Der Kreis Euskirchen hat am heutigen Mittwoch bekanntgegeben, dass der Antrag der Firma IMR zur Errichtung einer Metallschredderanlage nicht genehmigt wird. Eine genaue Begründung wurde noch nicht verkündet, soll aber nächste Woche folgen.

Der Kreis Euskirchen hat am heutigen Mittwoch bekanntgegeben, dass der Antrag der Firma IMR zur Errichtung einer Metallschredderanlage nicht genehmigt wird. Eine genaue Begründung wurde noch nicht verkündet, soll aber nächste Woche folgen.

Der Kölner Stadt-Anzeiger verfügt bereits über weitere Informationen. Die Kreisverwaltung teilte der Zeitung mit, dass planungsrechtliche Gründe der Genehmigung entgegenstehen. Weil das Verfahren eingestellt wird, werden die Einwände der Großbüllesheimer Bevölkerung nicht mehr geprüft und auch der Eröterungstermin wird abgesagt.
IMR hingegen macht nun Aufwendungen geltend und spricht von entgangenem Gewinn und will möglicherweise gegen die Stadt Euskirchen klagen.

IMR planungsrechtlich ausgebremst, 23.12.2009, Kölner Stadt-Anzeiger

IMR will 679000 Euro von der Stadt, 24.12.2009, Kölnische Rundschau