Ursprünglich für den medizinischen Gebrauch oder in der Gastronomie als Aufschäummittel eingesetzt, wird das Gas aufgrund seiner psychoaktiven Wirkung zunehmend von Jugendlichen als inhalative Droge missbraucht. Die leichte und kostengünstige Verfügbarkeit und ein bislang fehlendes Verbot begünstigen dies. Auch wenn der landläufige Name des Gases Distickstoffmonoxid harmlos klingt, ist der Konsum alles andere als ungefährlich. Besonders bei Minderjährigen, deren Nervensystem noch nicht vollständig ausgereift ist, kann es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen. Hierzu zählen als unmittelbare Folgen des Konsums Schwindel, Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsprobleme sowie eine veränderte Wahrnehmung und Körperkontrolle. Langfristig drohen gravierende Schäden am Nervensystem, Lähmungserscheinungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aus diesem Grund hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass die Verwaltung eine entsprechende Verordnung zum Verbot vorbereiten solle. Da die Verwaltung dieselbe Idee ebenfalls hatte, konnte in der entsprechenden Sitzung bereits die fertige Verordnung zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen werden.
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