Briefwahl: Fragen und Antworten


Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung müssen Sie dafür nur die mitgelieferten Formulare ausfüllen und an die angegebene Stelle versenden. Oder aber Sie beantragen die Briefwahl online bei der Stadt Euskirchen beantragen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen anschließend einfach in den Briefkasten stecken oder im Wahlamt der Stadt Euskirchen abgeben.


Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

1. Wer kann per Briefwahl wählen?

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Es muss nur einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt werden.

2. Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18.00 Uhr beantragt werden, also bei der Kommunal- und Europawahl 2014 bis zum 23. Mai 2014.

In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel.

3. Welche Unterlagen sind für die Briefwahl erforderlich?

BriefwählerInnen erhalten auf Antrag folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau)
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss
  • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.


4. Wie wird brieflich gewählt?

So funktioniert die Briefwahl:

  • Stimmzettel persönlich ankreuzen
  • Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben
  • "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen
  • Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken
  • Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.


5. Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Briefwähler*innen müssen den Wahlbrief unbedingt rechtzeitig mit der Post absenden oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler*innen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holen Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich ab, so können Sie Ihre Stimme auch an Ort und Stelle in der Stadtverwaltung Euskirchen geheim abgeben.