An dieser Stelle entsteht unser Kommunalwahl-ABC. Hier werden alle wichtigen Fragen über die Kommunalwahl 2014 beantwortet. Sollten noch Fragen bestehen, beantworten wir diese gerne.


Was wird gewählt?

In den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen werden am 25.05.2014 der Stadtrat sowie die Vertreter des Kreistages gewählt. In einigen Kommunen werden bereits jetzt auch der Bürgermeister und/oder der Landrat gewählt. Dies hängt mit der Zusammenlegung der Wahltermine ab dem Jahr 2020 sowie den damit zusammenhängenden gesetzlichen Sonderregelungen zusammen. In den Kommunen, in denen jetzt noch kein Bürgermeister und/oder der Landrat gewählt werden, erfolgt dies im Jahre 2015. Ab dem Jahr 2020 werden dann wieder der Stadtrat und der Bürgermeister sowie die Vertreter des Kreistages und der Landrat gemeinsam an einem Tag gewählt.
In der Stadt Euskirchen werden der Stadtrat sowie die Vertreter des Kreistages gewählt.

Zusätzlich finden außerdem die Europawahl und die Integrationsratswahl statt.

 

Wer wird gewählt?

In Euskirchen wird der Stadtrat neu gewählt. Er besteht aus 44 Mitgliedern der verschiedensten Parteien. 22 seiner Mitglieder werden in den Wahlbezirken direkt gewählt. Die anderen 22 Mitglieder werden entsprechend des Wahlergebnisses berufen.

Der Stadtrat ist das höchste politische Entscheidungsgremium in Euskirchen. Er bzw. die Mehrheit im Rat entscheidet über die Ausrichtung der Euskirchener Politik in den nächsten sechs Jahren.

Der Kreistag übernimmt die gleichen Funktionen auf der Kreisebene. Er besteht aus 46 Mitgliedern, davon 23 aus den kreisweiten Wahlbezirken.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in der Stadt Euskirchen ist, wer am Wahltag

•    das 16. Lebensjahr vollendet hat,

•    Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) besitzt,

•    seit mindestens 09.05.2014 in Euskirchen mit Hauptwohnung gemeldet ist

•    und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

Wie und wo wird gewählt?

Wahltag ist der 25.05.2014. In der Zeit von 08.00 bis 18:00 Uhr haben die Wahllokale geöffnet und es kann persönlich gewählt werden. Über die amtliche Wahlbenachrichtung erfährt man, wo das eigene Wahllokal ist.
Es ist auch schon jetzt möglich, per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen können ganz einfach online über die Stadt Euskirchen beantragt werden. Wie genau Briefwahl funktioniert, erklären wir auf einer eigenen Seite.

Sowohl für die Stadtratswahl als auch für die Kreistagswahl hat jede*r Wähler*in jeweils eine Stimme. Mit dieser Stimme wird im Wahlbezirk ein Direktkandidat gewählt. Gleichzeitig bedeutet die Wahl eines Kandidaten auch die Mitwahl der dahinterstehenden Partei.

Beispiel: In Wahlbezirk 21 Großbüllesheim/Wüschheim kandidieren folgende Personen für den Stadtrat:

1. Gero Schmidt, CDU
2. André Kaudel, SPD
3. Karl-Heinz Daniel, FDP
4. Sebastian Schubert, Bündnis 90/Die Grünen
5. Susanne Daniel, UWV
6. Süleyman Ucak, Die Linke

Um Bündnis 90/Die Grünen mit ihrer Stimme zu unterstützen müssten Sie in diesem Fall Sebastian Schubert wählen. Diese Stimme würde dann für Bündnis 90/Die Grünen gezählt und in das Gesamtergebnis für die Stadt Euskirchen eingerechnet. Aus dem Gesamtergebnis ergibt sich dann letztlich unsere Sitzanzahl im Stadtrat. Gleiches gilt analog für den Kreistag.

 

Wer ist gewählt?

Derjenige Kandidat oder diejenige Kanidatin, welche*r am 25.05.2014 in jeweiligen Wahlbezirk die meisten der agbegebenen und gültigen Stimmen erhält, ist direkt gewählt und zieht in Stadtrat oder Kreistag ein. Es gilt das realtive Mehrheitswahlrecht, d.h. es reicht nur eine einzige Stimme Vorsprung vor den anderen Kandidat*innen um direkt gewählt zu sein.

Über dieses Verfahren werden in der Stadt Euskirchen 22 der 44 Sitze im Stadtrat besetzt. Die übrigen Sitze werden nach dem Verhätniswahlrecht vergeben, d.h. die Stimmenanteile der einzelnen Kandidat*innen werden für die jeweiligen Parteien gewertet. Die Ergebnisse aus den Wahlbezirken werden dann in einem Gesamtergebnis für die Stadt Euskirchen zusammengefasst. Anhand dieses Gesamtergebnisses der Stimmen wird ermittelt, wie viele Sitze den einzelnen Parteien tatsächlich zustehen. Das Sitzzuteilungsverfahren wird Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Lague) genannt.

Nachdem feststeht, wieviele Sitze einer Partei zustehen, kommen die einzelnen Listen (offiziell Reservelisten) zum Zug. Jede Partei hat zur Kommunalwahl eine solche Liste mit Kandidat*innen aufgestellt. Bei uns Grünen in Euskirchen reicht sie von Platz 1 bis Platz 20. Entsprechend den uns zustehenden Sitzen ziehen unsere Kandidat*innen der Liste in den Stadtrat ein.

Beispiel: Bei der Kommunalwahl 2009 standen uns nach dem Ergebnis fünf Sitze zu. Die Kandidat*innen der Liste/Reserveliste auf den Plätzen 1 bis 5 sind in den Stadtrat eingezogen. Außerdem haben wir ein Zusatzmandat erhalten, damit die Sitzverteilung besser dem Wahlergebnis entspricht. Letztlich ist also auch noch der sechste Kandidat in den Rat eingezogen.
Genau so läuft die Verteilung auch 2014 ab. Sollten wir jedoch ein Direktmandat in einem Wahlbezirk gewinnen, so wird dieses von der Anzahl der über die Liste zu verteilenden Sitze abgezogen.